Eine Scheidung läuft selten harmonisch ab und führt zu diversen Diskussionen zwischen den ehemaligen Ehepartnern. Neben dem Thema Sorgerecht sind höhere Vermögenswerte ein häufiger Streitpunkt, wozu auch die Immobilie zählt. Unser Artikel zeigt Ihnen auf, wo die größten Hürden liegen und wie Sie richtig vorgehen, um unnötigen Stress zu vermeiden.
Die grundlegenden Fragen im Scheidungsfall sind:
Bei einer Gütertrennung und einer in die Ehe eingebrachten Immobilie hat der frühere Eigentümer auch weiterhin das alleinige Anrecht an seinem Eigentum. In der Praxis tritt ein anderer Fall häufiger ein: Das glückliche Ehepaar erfüllt sich gemeinschaftlich den Traum vom Eigenheim, die Anteile bei Bau oder Kauf der Immobilie werden hälftig aufgeteilt. In dieser Situation steht beiden gleichermaßen eine Hälfte der Immobilie zu.
Im Zuge der Scheidung ist zu klären, ob ein oder beide Seiten ein Interesse an der weiteren Nutzung der Immobilie haben. Sofern einer der Partner hier wohnen bleiben möchte, ist eine Auszahlung des anderen Partners für dessen Anteil möglich, um zum alleinigen Eigentümer zu werden. Dies setzt eine gerichtsfeste Wertermittlung der Immobilie voraus, für die wir Ihnen gerne zur Seite stehen.
Falls mit der Immobilie zu viele negative Erinnerungen verbunden sind, können sich beide Partner einvernehmlich auf einen Verkauf der Immobilie verständigen. Diesen können wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler in sämtlichen Prozessen von der Vermarktung bis zur Sichtung geeigneter Kandidaten abnehmen. Wurde ein fairer Verkaufspreis erzielt, kann dieser hälftig auf beide Partner aufgeteilt werden.
Neben den genannten Optionen ist auch eine Vermietung der Immobilie denkbar. Hier ist formal eine kluge Vereinbarung zu treffen, da im Regelfall beide Partner Anrecht auf die hälftigen Mieteinnahmen hätten. Die Auszahlung eines Partners oder die Aufteilung des Wohnraumes in separate Mieteinheiten können Lösungsansätze darstellen.
Bedenken Sie zudem: Die eigentumsrechtliche Abwicklung der Immobilie nimmt keinen Einfluss auf eine gemeinsam abgeschlossene Immobilienfinanzierung. Für Ihr Kreditinstitut zählt alleine, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Waren dies beide Partner, sind gesonderte Regelungen mit dem Finanzpartner zu treffen. Hat ein Partner alleine den Vertrag unterschrieben, steht er auch alleine in der Schuld.
Welche der genannten Umgangsweisen in Ihrem konkreten Fall zum Tragen kommt – eine verlässliche und professionelle Immobilienbewertung ist in allen Fällen notwendig. Hier verfügen die zertifizierten Experten der ALPHA IMMOBILIEN GmbH über eine ausreichende Expertise, um Ihnen zu einer präzisen Wertermittlung zu verhelfen.
Sie haben weitere Fragen zum Umgang mit Ihrer Scheidungs-, Erb- oder Verkaufsimmobilie? Gerne stehen wir Ihnen als kompetenter Branchenprofi in Aalen, der Schweiz und in Salzburg zur Seite – treten Sie noch heute unverbindlich mit uns in Kontakt!