Objektbeschreibung
Aus Diskretionsgründen werden Fotos der Immobilie online nicht veröffentlicht.
Gerne erhalten Sie auf Anfrage nähere Informationen zur Villa.
Diese Villa ist ein absolutes Juwel am Bodensee und bietet mit ca. 5.000 qm Grundstücksfläche viel Raum und Platz, um das Leben und die Natur genießen zu können.
Die Villa fügt sich wunderbar in das Gesamtbild am Bodenseeufer ein und das gesamte Konzept ist eine Hommage an das Leben und die Natur.
Alles ist hier bis in´s kleinste Detail durchdacht.
Dies ist ein Ort, an dem man gerne wohnt und sich wohlfühlt.
Energieausweis
Energieausweis |
liegt zur Besichtigung vor |
Video zu dieser Immobilie
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung
- Massivbau
- Gemütliche Terrasse mit freiem Blick auf den Bodensee
- Große Gartenanlage bis zum Seeufer
- Hochwertige Innenausstattung und Ausbaumaterialien
- Hochwertige Einbauküche mit Gaggenau Elektrogeräten
- Luxuriöse Badezimmer
- Sauna
- Weinkeller
- Marmorböden
- Aluminiumfenster mit elektrischem Beschattungssystem
- Alarmanlage
- Intelligentes Haussystem von der Fa. Crestron
- Hervorragende Energieeffizienz
- Beheizung mit Wärmepumpe via Erdsonden
- Tiefgarage für ca. 15 Fahrzeuge / befahrbar durch einen modernen Fahrzeuglift!
- Hundedusche im UG
Auf dem Grundstück kann ein zweites Haus mit ca. 150 qm Wohnfläche gebaut werden
Lage
Diese Luxusvilla liegt direkt am Bodensee in Thurgau und befindet sich in einer der steuergünstigen Schweizer Gemeinde.
Kanton Thurgau bietet eine Pauschalsteuer für nicht Schweizer Bürger an.
Sonstiges
Alle Angaben beziehen sich auf die Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder auf Vollständigkeit kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Besichtigungstermine werden nur nach vorheriger Terminabsprache und einem Kapitalnachweis durchgeführt.
Rechtlicher Hinweis:
1. Vertrauliche Behandlung der Maklerangebote
Der Interessent und Exposé-Empfänger verpflichtet sich, alle ihm übermittelten Angaben zu angebotenen Objekten vertraulich zu behandeln. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt in Folge der Weitergabe der vertraulichen Informationen zu einem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Dritten zustande, verpflichtet sich der Exposé-Empfänger zur Zahlung der Provision, welche er im Falle des eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Angaben zum Objekt oder dem Verkäufer.
2. Maklerprovision
Nach Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrages wird eine Maklerprovision in Höhe von 2 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher MwSt. fällig.