Objektbeschreibung
Diese zwei Villen im Rohbauzustand mit traumhaftem Ausblick auf die Adriaküste sind absolut einzigartig.
Ebenso ist auch die Nähe zu "Klein Monaco", der wunderschönen Stadt Opatjia besonders interessant.
In Opathia/Icici liegt der bekannte Yachthafen, welcher sehr exklusiv neu gestaltet wird, in naher Zukunft der Bau des Golfclubs. Die Stadt Opatjia ist so mondän und aufstrebend, sodass dort sogar ein Hilton Hotel im Jahre 2020 gebaut worden ist.
Baubeginn beider Villen:
2007/2008 mit dem Herausschneiden und Abtragen vom Felsgestein
Bauunterbrechung: 2009/2010
Details:
Grundstücksgröße: 3.049 qm
Villa 1:
Wohn- und Nutzfläche: 528,13 qm (inklusive Einliegerwohnung mit 127,24 qm)
Zimmer: 7 (4 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer, 1 Esszimmer und 1 Sommer-Zimmer)
Badezimmer: 4
Kamin: ja
Sauna: ja
Fitnessraum: ja
Weinkeller: ja
Villa 2:
Wohn- und Nutzfläche: 564,75 qm (inklusive Einliegerwohnung mit 207,33 qm)
Zimmer: 8 (5 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer, 1 Esszimmer und 1 Sommer-Zimmer)
Badezimmer: 5
Kamin: ja
Sauna: ja
Fitnessraum: ja
Weinkeller: ja
Der angegebene Verkaufspreis in Höhe von 480.000,00 € bezieht sich auf den Verkauf an eine d.o.o.
Beim Kauf als Privatperson kommen zuzüglich 25% MwSt. (HR) in Höhe von 150.000,00 € hinzu.
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung
Im Kaufpreis sind enthalten:
- Das gesamte Grundstück
- Beide Villen
- Beide Bauprojekte
- Kommunalabgaben
Lage
Rijeka: 16 km
Opatjia: 6 km
Matulji: 4 km
Sonstiges
Ein Energieausweis ist noch nicht vorhanden, da sich beide Villen im Bau befinden.
Adresse und weitere Details erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Alle Angaben beziehen sich auf die Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder auf Vollständigkeit kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Besichtigungstermine werden nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.
Rechtlicher Hinweis:
1. Vertrauliche Behandlung der Maklerangebote
Der Interessent und Exposé-Empfänger verpflichtet sich, alle ihm übermittelten Angaben zu angebotenen Objekten vertraulich zu behandeln. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt infolge der Weitergabe der vertraulichen Informationen zu einem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Dritten zustande, verpflichtet sich der Exposé-Empfänger zur Zahlung der Provision, welche er im Falle des eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Angaben zum Objekt oder dem Verkäufer.
2. Maklerprovision
Nach Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrages wird eine Maklerprovision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher MwSt. fällig.