Der Verkauf eines Hotels gestaltet sich aus mehreren Gründen komplex – zumal hinsichtlich der Vermarktung und Wertermittlung solch einer Immobilie gegenüber privat genutzten Objekten große Unterschiede bestehen. Diesen fordernden Prozess, an den zugleich viel Kapital gebunden ist, sollten Sie deshalb in Begleitung eines mit derartigen Gewerbeimmobilien vertrauten Maklers durchlaufen. An dieser Stelle möchten wir von ALPHA IMMOBILIEN Ihnen einleitende Tipps geben – die aber keine individuelle Maklerbetreuung ersetzen.
Der generelle Ablauf ist dem von veräußerten, privat genutzten Immobilien zunächst nicht unähnlich:
Des Weiteren müssen Sie eine realistische Erwartungshaltung mitbringen: Hotels ziehen nur eine sehr spezialisierte und damit kleine Käufergruppe an. Folglich kann sich der Hotelverkauf durchaus über längere Zeit hinziehen; anders als das beispielsweise bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus oder einer städtischen Eigentumswohnung der Fall wäre.
Das macht es umso notwendiger, frühzeitig mit den Vorbereitungen und Planungen zu beginnen. Denn das Einholen und Aufarbeiten aller notwendigen Unterlagen nimmt für sich selbst schon viel Zeit in Anspruch, während die Immobilie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht aktiv beworben wird.
Es gibt einige weitere Unterschiede: Führen Sie das Hotel selbst als Gewerbe? Oder verpachten Sie die Fläche an einen Hotelier? Pachtverträge werden durch die Transaktion nicht aufgelöst, der Käufer übernimmt den Vertrag also so, wie er von Ihnen abgeschlossen wurde. Aus diesem Grund müssen derartige Verträge natürlich ebenfalls eingeholt und den Kaufinteressenten zugänglich gemacht werden.
Des Weiteren wird sich der Prozess unterscheiden, je nachdem ob die Immobilie aktuell aktiv als Hotel genutzt wird oder nicht. Für viele Käufer dürfte das Objekt interessanter sein, wenn bereits ein aktiver Hotelbetrieb stattfindet. So müssen Sie sich nicht erst einen Hotelier suchen, der die gekaufte Kapitalanlage tatsächlich nutzt und Einnahmen generiert. Dabei ist aber auch zu beachten, dass etwaige Besichtigungen zwar nötig sind, den Hotelbetrieb aber nicht stören dürfen. Entstehen dem Hotelier nicht tragbare Nachteile, kann er auch den Rechtsweg gegen den Eigentümer suchen – was den Verkaufsprozess zusätzlich verteuert und erschwert.
Wenig überraschend sind für das Verkaufsvorhaben mehr und detailreiche Unterlagen gegenüber dem Verkauf von Privatwohnungen nötig. Betriebswirtschaftliche Zahlen, Pachtverträge, Hotelbetrieb sowie die generellen immobiliengebundenen Unterlagen, wie Grundbucheinträge, Nachweise über Modernisierungen und Bebauungspläne, sind zwangsläufig erforderlich.
Alle diese Unterlagen werden von institutionellen Investoren und Gewerbetreibenden, die als Käuferschicht für Hotels in Frage kommen, sehr genau geprüft – ebenso natürlich die zuvor erfolgte Wertermittlung, die fundiert und objektiv vom Fachmann durchgeführt werden sollte. Wir stehen von ALPHA IMMOBILIEN Ihnen als Ihr Experte von den ersten Überlegungen bis zur Finalisierung der Transaktion zur Seite: Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin mit uns!